Ihre professionelle Finanz- und Treuhandberatung

Beim Immobilienverkauf spielt die Grundstückgewinnsteuer eine wesentliche Rolle. Im Rahmen einer umfassenden Treuhand- und Finanzberatung zeigen wir Ihnen auf, welche Steueroptimierungen Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie erzielen können.

Finanz- und Treuhandberatung

Für Immobilienverkäuferinnen und -verkäufer ist die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer von grosser Bedeutung. Eine Treuhandberatung kann aufzeigen, wo sich Steuern sparen lassen. Gerne beraten wir Sie in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten rund um den Verkauf von Grundstücken und Immobilien.
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Was ist die Grundstückgewinnsteuer und wann ist sie geschuldet?

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Sondersteuer. Diese Steuer wird dann erhoben, wenn Verkäuferinnen und Verkäufer von Immobilien gegenüber dem Einstandspreis einen Gewinn, also einen Reingewinn, erzielen. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anlagekosten. Je höher der Betrag ausfällt und je länger die Besitzdauer der Immobilie war, umso stärker fällt die Besteuerung in der Regel ins Gewicht. Die Grundstückgewinnsteuer ist von der Verkäuferschaft geschuldet und ihre Höhe wird von der zuständigen Steuerbehörde berechnet.

Die Vorteile
Profitieren Sie von unserer Expertise

  • 1
    Wir wissen um die kantonalen Regelungen, die beim Immobilienverkauf zum Tragen kommen.
  • 2
    Unter Berücksichtigung der möglichen Abzüge berechnen wir für Sie die Grundstückgewinnsteuer.
  • 3
    Wir unterstützen Sie gezielt dabei, Steuern zu sparen.

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Ihr Ansprechpartner

Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Finanz- und Treuhandberatung. Wir beraten Sie umfassend und kompetent.
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